Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wertheimer IT Solution e.U.
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Österreich

Stand: Oktober 2026


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Wertheimer IT Solution e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere für:
    • Reparatur und Wartung von Computern und elektronischen Geräten,
    • Diagnose und Fehleranalyse,
    • IT-Service und IT-Beratung,
    • Aufrüstung und Optimierung von Hard- und Software,
    • Installation und Konfiguration von Hard- und Software,
    • Datenübertragung und sonstige technische Dienstleistungen,
    • Verkauf und Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch gegenüber Unternehmern (B2B), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
  3. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Geschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  5. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Auftragserteilung und Reparaturablauf

  1. Ein Auftrag zur Reparatur, Wartung oder technischen Bearbeitung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich erteilt werden.
  2. Die Annahme eines Gerätes zur Diagnose stellt noch keine Verpflichtung zur Durchführung einer Reparatur dar.
  3. Der Auftragnehmer überprüft das übergebene Gerät zunächst hinsichtlich des angegebenen Fehlerbildes und der technischen Reparaturmöglichkeit.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät mit dem für die Fehlerfeststellung erforderlichen Zubehör zu übergeben bzw. einzusenden.
  5. Nicht für die Fehleranalyse oder Reparatur erforderliches Zubehör sollte nicht mitgesendet bzw. nicht übergeben werden.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät angemessen für den Transport zu verpacken. Für Schäden, die aufgrund einer ungeeigneten Verpackung während des Transportes entstehen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Eine Reparatur kann abgelehnt werden, wenn das Gerät aufgrund seines Zustandes, erheblicher Beschädigungen, fehlender Ersatzteile oder aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll oder nicht durchführbar ist.
  8. Der Auftragnehmer informiert den Kunden nach Möglichkeit, wenn eine Reparatur aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint.

§ 3 Diagnose und Kostenvoranschlag

  1. Eine umfassende technische Diagnose einschließlich eines verbindlichen Kostenvoranschlags kann mit einer Diagnose- bzw. Prüfpauschale von EUR 20,00 verrechnet werden, sofern dies vor Beginn der kostenpflichtigen Diagnose vereinbart wurde.
  2. Wird nach Erstellung des Kostenvoranschlags eine Reparatur durch den Auftragnehmer beauftragt, wird die bereits bezahlte Diagnosepauschale auf die Reparaturkosten angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Wird keine Reparatur beauftragt, bleibt die vereinbarte Diagnosepauschale geschuldet.
  4. Wird bei der Diagnose festgestellt, dass das Gerät keinen nachvollziehbaren Fehler aufweist, kann die vereinbarte Diagnose- bzw. Prüfpauschale verrechnet werden.
  5. Ein Kostenvoranschlag basiert grundsätzlich auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung feststellbaren Fehlerbild.
  6. Werden während der Reparatur weitere, zuvor nicht erkennbare Mängel oder Defekte festgestellt, die zusätzliche Arbeiten oder Ersatzteile erforderlich machen, wird der Kunde – soweit praktisch möglich – vor Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten informiert.
  7. Zusätzliche Arbeiten werden ohne Zustimmung des Kunden grundsätzlich nicht durchgeführt, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung über einen maximalen Reparaturbetrag getroffen wurde.
  8. Ein Kostenvoranschlag kann nur dann als verbindlich bezeichnet werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 Datensicherung und Umgang mit Kundendaten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe oder Einsendung eines Gerätes nach Möglichkeit eine vollständige Sicherung seiner Daten anzufertigen.
  2. Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, Zugangsdaten, Passwörter, Verschlüsselungsschlüssel und sonstige für die Nutzung des Gerätes erforderliche Informationen sicher aufzubewahren.
  3. Soweit für die Durchführung der beauftragten Leistung erforderlich, kann der Kunde dem Auftragnehmer die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen.
  4. Der Auftragnehmer wird Kundendaten grundsätzlich nur insoweit verarbeiten oder einsehen, wie dies zur Durchführung der beauftragten Leistung technisch erforderlich ist.
  5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass Daten im Zuge einer Reparatur, Diagnose, Aktualisierung, Wiederherstellung, Datenträgerprüfung oder sonstigen technischen Bearbeitung erhalten bleiben.
  6. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten an Festplatten, SSDs, Speichermedien, Betriebssystemen und Datenbanken sowie bei Geräten, die bereits vor Übergabe Anzeichen eines Speicher- oder Hardwaredefekts aufweisen.
  7. Die vorstehenden Regelungen stellen keinen Ausschluss gesetzlich zwingender Haftungsansprüche dar.

§ 5 Reparaturfreigabe und zusätzliche Arbeiten

  1. Reparaturen werden grundsätzlich erst nach entsprechender Freigabe durch den Kunden durchgeführt, sofern nicht bereits bei Auftragserteilung ein konkreter Reparaturumfang vereinbart wurde.
  2. Die Freigabe kann schriftlich oder elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
  3. Werden während der Reparatur zusätzliche Defekte festgestellt, wird dem Kunden nach Möglichkeit eine entsprechende Information bzw. ein ergänzendes Angebot übermittelt.
  4. Bei dringenden technischen Arbeiten kann eine abweichende Vorgehensweise vereinbart werden.

§ 6 Ersatzteile und ausgebaute Komponenten

  1. Für Reparaturen können neue, gebrauchte, generalüberholte oder technisch gleichwertige Ersatzteile verwendet werden, sofern dies mit dem Kunden vereinbart wurde oder für die vereinbarte Leistung zulässig ist.
  2. Soweit möglich, wird der Kunde über die Art des verwendeten Ersatzteils informiert.
  3. Ausgebaute defekte Komponenten können dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt werden, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist und keine gesetzlichen, garantiebezogenen oder sonstigen Gründe dagegensprechen.
  4. Wird vereinbart, dass ausgebaute Komponenten beim Auftragnehmer verbleiben, gehen diese nach Durchführung der Reparatur in das Eigentum des Auftragnehmers über.
  5. Bei Ersatzteillieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt), soweit ein solcher Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.

§ 7 Preise und Zahlung

  1. Die jeweils vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Leistungen werden grundsätzlich nach Vereinbarung bzw. auf Rechnung abgerechnet.
  3. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen und tatsächlich entstandenen, gesetzlich zulässigen Kosten verrechnet werden.
  5. Bei Unternehmergeschäften gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen über den unternehmerischen Zahlungsverzug.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Reparaturen oder bei besonders kostspieligen Ersatzteilen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§ 8 Versand und Rücksendung

  1. Nach Abschluss der Reparatur kann das Gerät nach Vereinbarung abgeholt oder versendet werden.
  2. Bei einem Versand werden die tatsächlich vereinbarten bzw. tatsächlich anfallenden Versandkosten verrechnet.
  3. Eine Rücksendung erfolgt grundsätzlich an die vom Kunden bekannt gegebene Liefer- bzw. Rücksendeadresse.
  4. Der Kunde hat die Richtigkeit der angegebenen Adresse sicherzustellen.
  5. Bei reinen Ersatzteillieferungen werden die jeweils vereinbarten bzw. tatsächlich anfallenden Versand- und Transportkosten verrechnet.

§ 9 Abholung und nicht abgeholte Geräte

  1. Nach Abschluss der Reparatur wird der Kunde über die Abhol- bzw. Versandbereitschaft informiert.
  2. Wird ein Gerät trotz entsprechender Verständigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, kann der Auftragnehmer den Kunden erneut zur Abholung auffordern.
  3. Für die Lagerung können nach vorheriger Vereinbarung angemessene Lagerkosten verrechnet werden.
  4. Gesetzliche Rechte des Auftragnehmers bei Zahlungsverzug, Annahmeverzug oder nicht abgeholten Gegenständen bleiben unberührt.
  5. Eine Verwertung oder sonstige Verfügung über ein nicht abgeholtes Gerät erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 10 Gewährleistung

  1. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
  3. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung, soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Eine gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwillig eingeräumten Garantie zu unterscheiden.
  5. Die Gewährleistung bezieht sich auf die jeweils gesetzlich geschuldete Vertragsleistung und nicht auf Schäden, die nachträglich durch unsachgemäße Behandlung, Unfall, Flüssigkeitsschäden, Überspannung, äußere Einwirkung, nicht autorisierte Eingriffe oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurden, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
  6. Bei einem behaupteten Mangel ist dem Auftragnehmer grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, den behaupteten Mangel zu überprüfen und – sofern gesetzlich vorgesehen – Verbesserung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Abhilfe vorzunehmen.

§ 11 Freiwillige Garantie auf Reparaturleistungen

  1. Soweit ausdrücklich vereinbart, kann der Auftragnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Garantie auf bestimmte Reparaturleistungen oder Ersatzteile einräumen.
  2. Umfang und Dauer einer solchen Garantie werden dem Kunden gesondert mitgeteilt.
  3. Eine freiwillige Garantie schränkt bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.
  4. Für Ersatzteile können zusätzlich die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers oder Lieferanten gelten.

§ 12 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  2. Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Gegenüber Unternehmern gelten – soweit gesetzlich zulässig – die vereinbarten bzw. gesetzlichen Haftungsbeschränkungen.
  4. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  5. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht, soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
  6. Für Datenverluste gelten ergänzend die Bestimmungen über Datensicherung gemäß § 4 dieser AGB.
  7. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  8. Gegenüber Verbrauchern gilt ein solcher Ausschluss nur insoweit, als er gesetzlich zulässig ist.

§ 13 Haftung für Fremdleistungen und Herstellerleistungen

  1. Soweit der Auftragnehmer Leistungen Dritter, Hersteller oder Lieferanten vermittelt oder in Anspruch nimmt, gelten deren jeweilige Leistungs- und Garantiebedingungen, soweit diese wirksam vereinbart wurden.
  2. Die Abwicklung von Herstellergarantien oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen kann vom Auftragnehmer unterstützt werden.
  3. Für die Dauer und den Umfang einer Herstellergarantie ist grundsätzlich der jeweilige Hersteller bzw. Garantiegeber verantwortlich.

§ 14 Eigentum und Zurückbehaltungsrecht

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag bleiben gelieferte Waren, soweit gesetzlich zulässig, Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
  3. Gegenüber Unternehmern kann der Auftragnehmer bei berechtigten offenen Forderungen die Herausgabe des bearbeiteten Gerätes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückhalten.

§ 15 Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)

  1. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
  2. Unternehmer haben Mängel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zu prüfen und anzuzeigen.
  3. Die gesetzlichen Regelungen über die unternehmerische Mängelrüge bleiben unberührt.
  4. Gegenüber Unternehmern können Gewährleistungs- und Haftungsregelungen im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit abweichend vereinbart werden.
  5. Für Unternehmer gilt als Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Verbraucherrechte bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsbestimmungen.
  2. Soweit dem Verbraucher ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird dieses durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
  3. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist mit einer Dienstleistung begonnen, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen.
  4. Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Verbraucher vor Vertragsabschluss eine gesonderte Information über sein Rücktrittsrecht sowie über die Folgen eines vorzeitigen Beginns der Dienstleistung.

§ 17 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
  2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
  3. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der vertraglichen Informationsunterlagen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 18 Kommunikation

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auftragsbezogene Kommunikation, insbesondere Kostenvoranschläge, Reparaturfreigaben, Statusmeldungen und Rechnungen, sofern vereinbart, elektronisch per E-Mail erfolgen kann.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine funktionsfähige und regelmäßig überprüfte E-Mail-Adresse bekanntzugeben.
  3. Änderungen der Kontaktdaten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Gegenüber Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – Wien als Gerichtsstand vereinbart.
  4. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern findet eine Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung nur insoweit statt, als dies gesetzlich zulässig ist.


Wertheimer IT Solution e.U.

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